Viele in Europa lebende türkische Staatsbürger erben in der Türkei. Darüber hinaus erben auch Ausländer in der Türkei, da auch Ausländer viele Vermögensgegenstände in der Türkei erwerben. Bei einem großen Teil der Erbgegenstände handelt es sich um Immobilien, wie Häuser (Wohnhäuser), Läden, Grundstücke und Felder.
Wir haben als Dedeoğlu + Partner erkannt, dass insbesondere unsere im Ausland lebenden Mandanten im Falle eines Erbfalls in der Türkei mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, und haben die notwendigen rechtlichen Lösungen für sie entwickelt.
Wir leisten mit unserem kompetenten Team als zuverlässiger Partner unserer Mandanten Ihnen rechtliche Dienste in deutscher, türkischer und englischer Sprache, bezüglich der Ihnen zugefallenen Erbschaft, und zwar in Bezug auf die Abwicklung der Vorgänge mit juristischem Bezug und in Bezug auf Lösung von Schwierigkeiten.
Wir beraten insbesondere beim Verkauf oder bei der Vermietung von geerbten Immobilien, bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen als Eigentümer (z.B. Entrichtung der Immobiliensteuer) Wir leisten bei diesen Vorgängen, die für unsere im Ausland lebenden Landsmänner schwierig sind, Rechtsberatung.
Nachstehend finden Sie unsere wichtigsten Dienste im Bereich des Erbrechts:
Für eine Anfrage können Sie uns, unter unseren Rufnummern +90 212 266 8 777 anrufen, an die info@dedeoglupartner.com eine E-Mail versenden oder das Beratungsformular auf der Homepage ausfüllen.

Sie soll ihren Mandanten mit unserem Anwaltspersonal Rechtsdienstleistungen in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau erbringen. Auf diese Weise werden deutschsprachigen Mandanten in der Türkei Rechtsdienstleistungen in ihrer Landessprache angeboten.
İstanbul, Türkiye
+90 507 507 07 07
info@dedeoglupartner.com
