Deutschland ist einer der wichtigsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partner der Türkei. Da mehr als drei Millionen unserer Landsmänner in Deutschland leben, werden diese Beziehungen von Tag zu Tag stärker. Infolge der Intensivierung dieser Beziehungen investieren türkische Geschäftsleute in großem Umfang in Deutschland und gründen häufig als ersten Schritt der Investition ein Unternehmen in Deutschland. Die Tatsache, dass Deutschland Investoren das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsgenehmigung auch für ihre Familien zu erhalten, fördert in letzter Zeit solche Investitionen.
Da es bei Investitionen in Deutschland viele Details gibt, die zu beachten sind, führt die Aufnahme eines Investitionsvorgangs ohne Vorkenntnisse zu vielen rechtlichen Problemen, Rechts- und Zeitverlusten. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich bei Investitionen in Deutschland in vielerlei Hinsicht beraten zu lassen.
Als Dedeoğlu + Partner begleiten wir Sie bei diesen Investitionen dank unseres umfangreichen Geschäftsnetzwerks (network) in Deutschland und unserer beruflichen Kenntnisse (know-how). Darüber hinaus bieten wir unter der Leitung unseres Gründers Av. Mirkan Dedeoğlu, der deutscher Staatsbürger ist und sowohl mit der Türkei als auch mit Deutschland vertraut ist, unseren türkischen Mandanten, die in Deutschland investieren wollen, die umfassendste rechtliche Unterstützung während des gesamten Investitionsvorgangs in Deutschland.
Darüber hinaus überlegen einige Investoren, die in Deutschland investieren, sich gleichzeitig mit der Gründung des Unternehmens oder danach in Deutschland niederzulassen, und wollen Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch diesbezüglich treffen wir für unsere Mandanten, entsprechend ihren Wünschen, die notwendigen Vorbereitungen, entweder während des Gründungsvorgangs oder danach. Da es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten, prüfen wir zunächst die Situation unserer Mandanten und erstellen einen Fahrplan, indem wir ermitteln, welche Art von Aufenthaltserlaubnis sie benötigen.
Nachfolgend finden Sie die Dienste, die wir im Rahmen der Firmengründung und der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland anbieten:
Für eine Anfrage können Sie uns, unter unseren Rufnummern +90 212 266 8 777 anrufen, an die info@dedeoglupartner.com eine E-Mail versenden oder das Beratungsformular auf der Homepage ausfüllen.

Sie soll ihren Mandanten mit unserem Anwaltspersonal Rechtsdienstleistungen in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau erbringen. Auf diese Weise werden deutschsprachigen Mandanten in der Türkei Rechtsdienstleistungen in ihrer Landessprache angeboten.
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