Personen mit Wohnsitz im Ausland oder Unternehmen mit Sitz im Ausland können aus verschiedenen Gründen persönliche oder geschäftliche Forderungen gegenüber natürlichen Personen (Einzelpersonen) oder juristischen Personen (Unternehmen) in der Türkei haben. Um diese Forderungen durchzusetzen, ist es erforderlich, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Verlauf des Verfahrens kann sich je nach den bei unseren Mandanten befindlichen Beweisen bezüglich des Bestehens der Forderung ändern. In manchen Fällen ist es erforderllich, aufgrund eines Einspruchs gegen die Vollstreckung eine Klage einzureichen. Die anfängliche Bestimmung der Vorgehensweise und die Durchführung von Risikoanalysen zusammen mit den Mandanten sind wichtig für die Durchsetzung der Forderungen. Als Dedeoğlu + Partner beraten wir unsere Mandanten mit unserem kompetenten Team im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht bei der Durchsetzung von Forderungen.
Nachfolgend finden Sie die von uns im Rahmen des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts angebotenen Dienste:
Für eine Anfrage können Sie uns, unter unseren Rufnummern +90 212 266 8 777 anrufen, an die info@dedeoglupartner.com eine E-Mail versenden oder das Beratungsformular auf der Homepage ausfüllen.

Sie soll ihren Mandanten mit unserem Anwaltspersonal Rechtsdienstleistungen in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau erbringen. Auf diese Weise werden deutschsprachigen Mandanten in der Türkei Rechtsdienstleistungen in ihrer Landessprache angeboten.
İstanbul, Türkiye
+90 507 507 07 07
info@dedeoglupartner.com
