KVKK, personenbezogene Daten zu erheben, aufzuzeichnen, zu speichern, zu ändern und zu übertragen, regelt alle auf Daten durchgeführten Prozesse.
Personenbezogene Daten bezeichnen alle Informationen zu einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person. Zu den deutlichsten Beispielen für personenbezogene Daten gehören Name, Nachname, Identifikationsnummer, Kontaktdaten, religiöse, rassische und Blutgruppeninformationen. Darüber hinaus sind auch mit einer realen Person verknüpfte IP-Adressen, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fingerabdrücke personenbezogene Daten.
Das KVKK ist seit dem 7. April 2016 in Kraft. Das KVKK umfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die Daten verarbeiten, sowie die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden.
Zusätzlich legt es für Unternehmen, die bestimmte Umsatzschwellen oder Mitarbeiterzahlen überschreiten, die Verpflichtung zur Registrierung im „Verzeichnis der Datenverantwortlichen“ (VERBİS) fest. Diese Verpflichtung muss von den meisten Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 erfüllt werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen das KVKK können Freiheitsstrafen von 1 bis 4 Jahren sowie Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000.000,-TL pro Verstoß verhängt werden.

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