Ausländerrecht und Arbeitserlaubnis in der Türkei

Rechtliche Begleitung für ausländische Staatsangehörige

Ausländerrecht und Arbeitserlaubnis in der Türkei

Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei leben, arbeiten oder unternehmerisch tätig werden möchten, benötigen abhängig von ihrer persönlichen Situation eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.

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Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei leben, arbeiten oder unternehmerisch tätig werden möchten, benötigen abhängig von ihrer persönlichen Situation eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.

Dedeoğlu Partner berät ausländische Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen bei ausländerrechtlichen Verfahren in der Türkei. Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und begleiten die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden.

Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.

Vor einer Antragstellung stellen sich häufig folgende Fragen

Wir prüfen die persönliche und berufliche Ausgangslage und bestimmen die geeignete Vorgehensweise.

  • Welche Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis kommt in Betracht?
  • Kann der Antrag aus der Türkei gestellt werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber erfüllen?
  • Kann eine Arbeitserlaubnis verlängert oder auf einen anderen Arbeitgeber übertragen werden?
  • Welche Möglichkeiten bestehen für Ehepartner und Kinder?
  • Was kann gegen eine Ablehnung oder Aufhebung unternommen werden?

Aufenthaltserlaubnis

  • Beratung zu den verschiedenen Aufenthaltszwecken
  • Vorbereitung und Begleitung von Erst- und Verlängerungsanträgen
  • Unterstützung bei Familienaufenthalten
  • Prüfung und Anfechtung ablehnender Entscheidungen

Arbeitserlaubnis

  • Prüfung der Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Vorbereitung und Begleitung des Antragsverfahrens
  • Verlängerung bestehender Arbeitserlaubnisse
  • Beratung bei Wechsel des Arbeitgebers oder der Tätigkeit

Unternehmer und Unternehmen

  • Beratung ausländischer Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Beantragung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Beschäftigte
  • Prüfung der unternehmensbezogenen Voraussetzungen
  • Laufende Begleitung bei aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen

Behörden- und Gerichtsverfahren

  • Korrespondenz mit den zuständigen Behörden
  • Begleitung bei zusätzlichen Unterlagen und behördlichen Rückfragen
  • Prüfung von Ablehnungs-, Aufhebungs- und Ausweisungsentscheidungen
  • Einleitung und Führung verwaltungsgerichtlicher Verfahren

BEGLEITUNG DES GESAMTEN VERFAHRENS

Wir koordinieren die erforderlichen Schritte mit den zuständigen Behörden und informieren unsere Mandanten transparent über die benötigten Unterlagen und den Ablauf des Verfahrens.

Eine Unternehmensgründung oder Beteiligung an einer türkischen Gesellschaft führt nicht automatisch zu einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Die gesellschafts- und ausländerrechtlichen Voraussetzungen müssen gesondert geprüft werden.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Sie möchten in der Türkei leben, arbeiten oder unternehmerisch tätig werden? Schildern Sie uns kurz Ihre persönliche Situation und Ihr Vorhaben. Nach einer ersten Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche aufenthalts- oder arbeitsrechtlichen Möglichkeiten in Betracht kommen.

Telefon: +90 212 266 87 77

E-Mail: info@dedeoglupartner.com

Alternativ können Sie das Beratungsformular auf unserer Website ausfüllen.

Sie möchten in der Türkei leben, arbeiten oder unternehmerisch tätig werden? Schildern Sie uns kurz Ihre persönliche Situation und Ihr Vorhaben. Nach einer ersten Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche aufenthalts- oder arbeitsrechtlichen Möglichkeiten in Betracht kommen.

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