Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung einer Immobilie in der Türkei sind mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Vor einer Transaktion sollten insbesondere die Eigentumsverhältnisse, Grundbucheinträge, Belastungen und baurechtlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden.
Dedeoğlu Partner berät Privatpersonen, Unternehmen und Investoren bei Immobilienangelegenheiten in der Türkei. Wir begleiten unsere Mandanten von der rechtlichen Prüfung bis zur Durchführung der Transaktion und vertreten sie bei immobilienrechtlichen Streitigkeiten.
Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Bei Immobilienangelegenheiten stellen sich häufig folgende Fragen
Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und zeigen unseren Mandanten bestehende Risiken und geeignete Handlungsmöglichkeiten auf.
- Ist der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt?
- Bestehen Hypotheken, Pfändungen oder andere Belastungen?
- Liegen die erforderlichen Genehmigungen und Nutzungsnachweise vor?
- Welche Regelungen sollte der Kaufvertrag enthalten?
- Können ausländische Personen in der Türkei Immobilien erwerben?
- Welche Rechte bestehen bei Baumängeln oder verspäteter Übergabe?
UNSERE LEISTUNGEN
Immobilienkauf und -verkauf
- Rechtliche Prüfung der Immobilie und der Grundbuchunterlagen
- Erstellung und Prüfung von Kauf- und Vorverträgen
- Begleitung der Verhandlungen und der Eigentumsübertragung
- Vertretung bei Grundbuchämtern und weiteren zuständigen Stellen
Vermietung und Verwaltung
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Beratung zu Mieterhöhungen, Kündigungen und Räumung
- Geltendmachung ausstehender Mietzahlungen
- Rechtliche Begleitung bei der Verwaltung von Immobilien
Bau- und Projektangelegenheiten
- Prüfung von Bau-, Bauträger- und Projektverträgen
- Beratung bei verspäteter Übergabe und Baumängeln
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Bauträgern und Auftragnehmern
- Begleitung von Immobilienprojekten
Immobilienrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten über Eigentums- und Nutzungsrechte
- Verfahren zur Aufhebung von Miteigentümergemeinschaften
- Grundbuchberichtigungs- und Löschungsverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
IMMOBILIENGESCHÄFTE AUS DEM AUSLAND
Wir unterstützen im Ausland lebende Eigentümer und Erwerber bei der Abwicklung ihrer Immobilienangelegenheiten in der Türkei. Viele Schritte können auf Grundlage einer Vollmacht durchgeführt werden, sodass die persönliche Anwesenheit unserer Mandanten häufig nicht erforderlich ist.
Wir koordinieren die erforderlichen Vorgänge mit Grundbuchämtern, Notaren, Gemeinden und weiteren beteiligten Stellen und informieren unsere Mandanten transparent über den jeweiligen Verfahrensstand.
PERSÖNLICHE BERATUNG
Sie möchten in der Türkei eine Immobilie erwerben, verkaufen oder vermieten oder benötigen Unterstützung bei einer immobilienrechtlichen Streitigkeit? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und übermitteln Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Nach einer ersten Prüfung teilen wir Ihnen mit, wie wir Sie unterstützen können.
Telefon: +90 212 266 87 77
E-Mail: info@dedeoglupartner.com
Alternativ können Sie das Beratungsformular auf unserer Website ausfüllen.


