Sie haben eine offene Forderung gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen in der Türkei? Dedeoğlu Partner begleitet Mandanten mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland bei der außergerichtlichen, gerichtlichen und vollstreckungsrechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Wir prüfen die vorhandenen Verträge, Rechnungen und sonstigen Beweismittel, entwickeln eine geeignete Vorgehensweise und begleiten das Verfahren von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Pfändung und Verwertung von Vermögenswerten.
Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Bei der Durchsetzung von Forderungen stellen sich häufig folgende Fragen
Wir prüfen die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage und legen gemeinsam mit unseren Mandanten die geeigneten Schritte fest.
- Kann die Forderung unmittelbar vollstreckt werden?
- Was geschieht, wenn der Schuldner Einspruch erhebt?
- Ist zusätzlich ein gerichtliches Verfahren erforderlich?
- Verfügt der Schuldner über pfändbares Vermögen?
- Welche Kosten und wirtschaftlichen Risiken bestehen?
UNSERE LEISTUNGEN
Außergerichtliche Durchsetzung
- Prüfung der Forderung und der vorhandenen Beweismittel
- Versendung von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen
- Vergleichsverhandlungen und Zahlungsvereinbarungen
Vollstreckungsverfahren
- Einleitung und Durchführung von Vollstreckungsverfahren
- Ermittlung und Pfändung von Vermögenswerten
- Pfändung von Bankkonten, Fahrzeugen und Immobilien
- Verwertung gepfändeter Vermögensgegenstände
Gerichtliche Vertretung
- Vertretung bei Einsprüchen gegen die Vollstreckung
- Einleitung und Führung der erforderlichen Klageverfahren
- Beantragung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen
Insolvenzverfahren
- Anmeldung und Verfolgung von Forderungen
- Vertretung und Wahrung der Gläubigerrechte
- Prüfung von Vergleichs- und Restrukturierungsvorschlägen
FORDERUNGSDURCHSETZUNG AUS DEM AUSLAND
Wir koordinieren das Verfahren mit den zuständigen Vollstreckungsämtern, Gerichten und weiteren Stellen in der Türkei. Unsere Mandanten informieren wir regelmäßig in verständlicher Sprache über den Verfahrensstand und die weiteren Handlungsoptionen.
Soweit rechtlich möglich, führen wir sämtliche Schritte auf Grundlage einer Vollmacht durch, ohne dass Ihre persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich ist.
PERSÖNLICHE BERATUNG
Sie möchten eine Forderung in der Türkei durchsetzen? Übermitteln Sie uns eine kurze Darstellung des Sachverhalts sowie die vorhandenen Unterlagen. Nach einer ersten Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche Schritte in Betracht kommen.
Telefon: +90 212 266 87 77
E-Mail: info@dedeoglupartner.com
Alternativ können Sie das Beratungsformular auf unserer Website ausfüllen.


