Firmengründung in der Türkei

Ihr Unternehmen in der Türkei

Firmengründung in der Türkei

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei eröffnet ausländischen Unternehmern und Investoren zahlreiche geschäftliche Möglichkeiten. Voraussetzung für einen erfolgreichen Markteintritt ist eine rechtlich und wirtschaftlich geeignete Unternehmensstruktur.

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Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei eröffnet ausländischen Unternehmern und Investoren zahlreiche geschäftliche Möglichkeiten. Voraussetzung für einen erfolgreichen Markteintritt ist eine rechtlich und wirtschaftlich geeignete Unternehmensstruktur.

Dedeoğlu Partner begleitet ausländische Unternehmen und Investoren bei sämtlichen rechtlichen Schritten der Firmengründung in der Türkei – von der Wahl der Gesellschaftsform bis zur Eintragung in das Handelsregister und Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.

Vor einer Firmengründung stellen sich häufig folgende Fragen

Wir erläutern die verschiedenen Möglichkeiten und entwickeln eine Gründungsstruktur, die zum Geschäftsmodell und zu den Zielen unserer Mandanten passt.

  • Welche Gesellschaftsform eignet sich für das geplante Vorhaben?
  • Können ausländische Personen oder Unternehmen alleinige Gesellschafter sein?
  • Welches Stammkapital ist erforderlich?
  • Muss ein Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Türkei haben?
  • Welche Unterlagen werden aus dem Ausland benötigt?
  • Welche laufenden rechtlichen und steuerlichen Pflichten entstehen?

Planung und Vorbereitung

  • Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
  • Festlegung der Beteiligungs- und Geschäftsführungsstruktur
  • Vorbereitung der Gründungsunterlagen
  • Prüfung ausländischer Urkunden und Vollmachten

Gründung und Registrierung

  • Erstellung der Satzung
  • Durchführung des Handelsregisterverfahrens
  • Koordination mit Notaren und zuständigen Behörden
  • Begleitung bis zur Eintragung der Gesellschaft

Nach der Gründung

  • Unterstützung bei den erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Folgeschritten
  • Beratung zu Geschäftsführung und Vertretungsbefugnissen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen
  • Laufende rechtliche Betreuung der Gesellschaft

GRÜNDUNG AUS DEM AUSLAND

Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich Gesellschafter einer türkischen Gesellschaft werden. Viele Schritte lassen sich auf Grundlage einer Vollmacht durchführen, sodass eine persönliche Anwesenheit in der Türkei je nach Gründungsstruktur nicht oder nur eingeschränkt erforderlich ist.

Wir koordinieren den Gründungsprozess mit den beteiligten Stellen und informieren unsere Mandanten transparent über die erforderlichen Unterlagen, Kosten und einzelnen Verfahrensschritte.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Sie möchten ein Unternehmen in der Türkei gründen? Teilen Sie uns kurz mit, welche Geschäftstätigkeit geplant ist, wer Gesellschafter werden soll und welche Struktur Sie anstreben. Nach einer ersten Prüfung erläutern wir Ihnen die geeigneten Gründungsschritte.

Telefon: +90 212 266 87 77

E-Mail: info@dedeoglupartner.com

Alternativ können Sie das Beratungsformular auf unserer Website ausfüllen.

Sie möchten ein Unternehmen in der Türkei gründen? Teilen Sie uns kurz mit, welche Geschäftstätigkeit geplant ist, wer Gesellschafter werden soll und welche Struktur Sie anstreben. Nach einer ersten Prüfung erläutern wir Ihnen die geeigneten Gründungsschritte.

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