Sie haben in der Türkei eine Immobilie, ein Bankguthaben oder andere Vermögenswerte geerbt? Dedeoğlu Partner begleitet Sie bei der vollständigen rechtlichen Abwicklung des Erbfalls – von der Feststellung Ihrer Erbenstellung bis zur Umschreibung, Teilung oder Verwertung des Nachlasses.
Viele Verfahrensschritte können auf Grundlage einer Vollmacht durchgeführt werden, sodass Ihre persönliche Anwesenheit in der Türkei in der Regel auf ein Minimum reduziert werden kann. Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Ein Erbfall in der Türkei wirft häufig viele Fragen auf
Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage, bestimmen die erforderlichen Verfahrensschritte und koordinieren die Abwicklung mit den zuständigen Gerichten, Finanzämtern, Banken und Grundbuchämtern.
- Wie erhalte ich einen türkischen Erbschein?
- Werden deutsche oder andere ausländische Erbnachweise in der Türkei anerkannt?
- Welche Unterlagen aus dem Ausland werden benötigt?
- Muss in der Türkei Erbschaftsteuer gezahlt werden?
- Wie werden geerbte Immobilien auf die Erben umgeschrieben?
- Wie können Bankguthaben des Erblassers ausgezahlt werden?
- Kann die Abwicklung durch eine Vollmacht erfolgen?
- Was geschieht, wenn sich die Erben nicht einigen können?
UNSERE LEISTUNGEN
Erbenstellung und Nachlassermittlung
- Beantragung und Einholung eines Erbscheins in der Türkei
- Prüfung und Verwendung ausländischer Erbnachweise
- Beschaffung und Prüfung der erforderlichen Urkunden
- Ermittlung von Immobilien, Bankguthaben und weiteren Nachlasswerten
- Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen
- Beratung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
Erbschaftsteuer und Umschreibung
- Erstellung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung
- Abwicklung des Verfahrens mit dem zuständigen Finanzamt
- Begleitung bei der Festsetzung und Zahlung der Erbschaftsteuer
- Umschreibung geerbter Immobilien auf die Erben
- Abwicklung von Bankguthaben und sonstigen Nachlasswerten
- Koordination mit Behörden, Banken und Grundbuchämtern
Teilung und Verwaltung des Nachlasses
- Gestaltung von Erbteilungs- und Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses unter den Erben
- Rechtliche Begleitung beim Verkauf geerbter Immobilien
- Unterstützung bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien
- Beratung zu steuerlichen und sonstigen Pflichten der Erben
- Koordination der erforderlichen Schritte nach Abschluss der Umschreibung
Erbrechtliche Streitigkeiten
- Gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Verfahren
- Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
- Verfahren über die Wirksamkeit oder Auslegung von Testamenten
- Einleitung und Führung von Verfahren zur Aufhebung der Erbengemeinschaft
- Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Miterben
- Begleitung des gerichtlichen Verkaufs von Nachlassimmobilien
Testamente und Nachlassplanung
- Erstellung und rechtliche Prüfung von Testamenten
- Beratung zur Nachlassgestaltung in der Türkei
- Prüfung ausländischer Testamente im Hinblick auf ihre Verwendung in der Türkei
- Abwicklung von Nachlässen auf Grundlage eines Testaments
ABWICKLUNG AUS DEM AUSLAND
Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land ist es häufig schwierig, die erforderlichen Schritte persönlich in der Türkei zu verfolgen. Unterschiedliche Rechtsordnungen, ausländische Urkunden, Übersetzungen und Apostillen können das Verfahren zusätzlich erschweren.
Wir koordinieren das gesamte Verfahren in der Türkei und informieren Sie in verständlicher deutscher Sprache über den jeweiligen Stand. Soweit rechtlich möglich, führen wir die erforderlichen Schritte auf Grundlage einer Vollmacht für Sie durch.
PERSÖNLICHE BERATUNG
Sie haben in der Türkei geerbt oder benötigen Unterstützung bei einem erbrechtlichen Verfahren? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Nach einer ersten Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche Schritte erforderlich sind und wie die weitere Abwicklung organisiert werden kann.
Telefon: +90 212 266 87 77
E-Mail: info@dedeoglupartner.com
Alternativ können Sie das Beratungsformular auf unserer Website ausfüllen.


