Familienrecht in der Türkei

Scheidung, Sorgerecht und Vermögen

Familienrecht in der Türkei

Wir beraten und vertreten bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Güterrecht, Anerkennung/Vollstreckung und deutsch-türkischen Familiensachen.

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Familienrechtliche Verfahren sind rechtlich, persönlich und sensibel zugleich.

Bei Deutschlandbezug müssen türkische und deutsche Auswirkungen von Ehe, Scheidung und Kinderfragen gemeinsam geprüft werden.

Leistungen

Wir begleiten Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Güterrecht, Scheidungsvereinbarungen und Anerkennung ausländischer Entscheidungen in der Türkei.

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung
  • Sorgerecht und Umgang
  • Unterhalt und Güterrecht
  • Anerkennung und Vollstreckung
  • Deutsch-türkische Familiensachen

Deutsch-türkische Familiensachen

Wenn Ehe, Scheidung oder Kinderfragen in Deutschland entschieden wurden, sind Wirkungen auf Personenstandsregister, Sorgerecht, Güterrecht und Anerkennung/Vollstreckung in der Türkei gesondert zu prüfen. Übersetzung, Apostille und Rechtskraftvermerk werden vor Antragstellung kontrolliert.

Sensible Verfahrensführung

Im Familienrecht ist nicht immer die sofortige Klage das Ziel. Verhandlung, Scheidungsvereinbarung, Umgangsplan und Vermögensaufteilung sollten ruhig und praktisch geplant werden.

Unser Ablauf

Unser Ablauf

  1. Anliegen und Ziel werden geklärt.
  2. Klage, Vergleich oder Verhandlung werden bewertet.
  3. Unterlagen und Termine werden verwaltet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gilt eine deutsche Scheidung in der Türkei?

Damit eine ausländische Entscheidung in der Türkei Wirkung entfaltet, kann Anerkennung oder Vollstreckung erforderlich sein. Der Weg hängt vom Inhalt ab.

Was gehört in eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung?

Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Vermögensaufteilung, gemeinsame Schulden und Umsetzungstermine sollten klar geregelt sein. Unklare Formulierungen können später neue Streitigkeiten auslösen.

Kann in der Türkei geklagt werden, wenn das Kind in Deutschland lebt?

Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Staatsangehörigkeit der Parteien und Vollstreckungsort müssen gemeinsam geprüft werden. Die Antwort hängt von der Verfahrensart ab.

Erstellen wir eine ruhige und klare Roadmap für Ihr Familienrechtsmandat.

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