Rechtsratgeber

Anteilsübertragung bei Aktiengesellschaften in der Türkei

Wichtige Punkte zur Übertragung von Aktien in türkischen Aktiengesellschaften, einschließlich Namens- und Inhaberaktien.

4. September 20249 Min. Lesezeit

Die Aktienart bestimmt den Ablauf

Bei Aktiengesellschaften hängt der Ablauf davon ab, ob die Aktie verbrieft ist und ob es sich um Namens- oder Inhaberaktien handelt.

Satzung und Beschränkungen

Übertragungsbeschränkungen, Vorstandszustimmung und Aktienbuch sollten vor der Transaktion geprüft werden.

Praxis

Parteien sollten nicht nur den Vertrag, sondern auch Gesellschaftsunterlagen, Registerbedarf und steuerliche Folgen prüfen.

Gesellschaftsunterlagen vor Übertragung prüfen

Vor der Übertragung von Aktien einer türkischen Aktiengesellschaft sollten Verbriefung, Namens- oder Inhaberaktie, Aktienbuch und Satzungsbeschränkungen geprüft werden.

Ein Vertrag allein reicht oft nicht. Fehlende Beschlüsse oder Eintragungen können später Streit über Gesellschafterstellung, Stimmrechte oder Dividenden auslösen.

Steuerliche und registerrechtliche Folgen

Steuerliche Folgen hängen von Partei, Haltedauer und Kaufpreis ab. Auch Registermitteilungen können je nach Vorgang relevant sein.

Dedeoğlu Partner prüft Vertrag, Beschlüsse, Aktienbuch und Mitteilungen gemeinsam und achtet darauf, dass steuerliche und gesellschaftsrechtliche Schritte zeitlich zusammenpassen.

Vertrag, Zahlung und Closing

Der Übertragungsvertrag sollte Aktienzahl, Kaufpreis, Zahlungszeitpunkt, Garantien, Closing-Bedingungen und Streitmechanismus klar regeln.

Bei ausländischen Gesellschaftern müssen Geldtransfer, Steuerposition, Zeichnungsbefugnis und Dokumentensprache vor dem Closing geplant werden. Sonst kann die Zahlung erfolgt sein, während die gesellschaftsrechtliche Wirkung noch nicht sauber dokumentiert ist.

Auswirkungen auf Geschäftsführung und Gesellschafterrechte

Nach der Übertragung können Vorstand, Zeichnungsrechte, Aktienbuch und Gesellschaftervereinbarungen anzupassen sein.

Fehlen diese Schritte, passen tatsächliche Rechte und interne Gesellschaftsunterlagen möglicherweise nicht zusammen. Das kann spätere Kapitalerhöhungen, Gewinnausschüttungen oder Änderungen der Vertretung erschweren.

Auch Nebenabreden zu Wettbewerbsverbot, Informationsrechten oder Austrittsrechten sollten mit dem Hauptvertrag abgestimmt werden. Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen sind außerdem Zustellung, Sprache und Zahlungsnachweise praktisch bedeutsam, weil spätere Nachfragen sonst schwerer zu belegen sind.

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